Kreditausfalls-Versicherung

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Kreditausfallsversicherung (KAV)

Die Kreditausfallsversicherung dient als Zusatzdeckung zur Kaskoversicherung oder als reine Kreditausfalldeckung. Die Versicherung leistet bei Totaldiebstahl oder Totalschaden (auch bei Kollision) eines kreditfinanzierten Fahrzeuges während der Laufzeit des Kreditvertrages die Differenz zwischen ursprünglichem Darlehensbetrag und dem bis zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles fälligen Tilgungsanteil.

Die Kreditausfallsversicherung kann abgeschlossen werden für:

  • PKW/Kombi in Eigenverwendung sowie Taxi
  • neue und gebrauchte Motorräder
  • für gebrauchte PKW/Kombi bis zu einem Kreditbetrag von € 25.000.-

Die Höhe der Versicherungsleistung ergibt sich aus Darlehensbetrag abzüglich fälliger Tilgungsanteile, abzüglich Verkaufserlös des Fahrzeuges bzw. Restwertschätzung und abzüglich einer eventuellen Versicherungsleistung (abzüglich Selbstbehalt) der Kaskoversicherung.