Mobilitätsversicherung

Für die Dauer von jeglichen Reparaturarbeiten, während der § 57-Überprüfung oder für Servicearbeiten hat der Kunde Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Im Falle des Diebstahls besteht ebenfalls Anspruch auf ein Leihauto, allerdings NICHT bei Totalschaden des Fahrzeuges oder bei nachträglichen Einbauten wie Radioanlagen etc...
Das Fahrzeug darf bei Vertragsabschluss nicht älter als 5 Jahre sein und der Kilometerstand darf höchstens 100.000km betragen.
Maximaler Anspruch pro Versicherungsfall: 14 Tage!

