Wie bekomme ich Auskunft über meinen Vertrag?


Für Auskünfte ist immer die Angabe der Kreditkontonummer bzw. der Objektnummer oder Kundennummer bei Leasing notwendig. Das Kennzeichen des Fahrzeuges ist nicht ausreichend.

Auskunftsberechtigt sind nur Vertragsnehmer, als diejenigen die auch den Vertag unterschrieben haben sowie der Autohändler bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. 

Alle anderen sind aus Datenschutzgründen nicht auskunftsberechtigt.